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Kassenabrechnung

Verrechnung laut Analysenliste vom Bundesamt für Gesundheit

Stand 1. März 2019

Pos. Nr. Taxpunkte Bezeichnung 
1443.00 17.5 Immunglobulin E total, quantitativ
1444.10 21.0

Spezifisches IgE oder IgG, Einzelallergene, qn, 5. bis Gesamttotal von maximal 20 spezifische IgE/IgG pro Patientenprobe, je.

Die Analyse gilt nicht für spezifisches IgG gegen Nahrungsmittelallergene.
Nicht kumulierbar mit Position 1445.10

1445.10 72.0

Spezifisches IgE, Multiallergen-Screening mit Unterscheidung einzelnzer spezifischer IgE, pauschal

Die Analyse ist pro Patientenprobe höchstens 3-mal berechnungsfähig
Nicht kumulierbar mit Pos. 1444.10

1446.10 36.0

Spezifisches IgE oder IgG, Einzelallergene oder Allergenmischungen ohne Unterscheidung einzelner spezifischer IgE/IgG, qn, bis 4 spezifische IgE/IgG pro Patientenprobe, je. 

Die Analyse gilt nicht für spezifisches IgG gegen Nahrungsmittelallergene.

 1 Taxpunkt = 1 CHF

 

Angaben zur Verrechnung ohne Gewähr. Hier gehts zur aktuellen Analysenliste (AL) vom Bundesamt für Gesundheit.

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